Anhörung oder Vorladung der Polizei erhalten?

Machen Sie keine Angaben zur Sache. Weder telefonisch noch vor Ort. Jede Äußerung ("Ich habe nichts bemerkt") kann taktisch falsch sein. Ich fordere sofort Ihre Akte an.

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Strafen im Überblick: Es kommt auf den Schaden an

Die Höhe der Strafe bei einer Unfallflucht hängt fast ausschließlich davon ab, wie hoch der verursachte Fremdschaden ist. Die Rechtsprechung zieht hier klare Grenzen.

Geringer Schaden (< 1.500 €)

Der typische Parkrempler

Kleine Kratzer oder Dellen an anderen Fahrzeugen. Meist wird eine Geldstrafe verhängt, in Kombination mit 2 Punkten in Flensburg. Ein Fahrverbot ist möglich, aber nicht zwingend.

Bedeutender Schaden (> 1.500 €)

Hoher Sach- oder Personenschaden

Wird die Grenze von ca. 1.500 € überschritten, droht neben einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Strafrahmen Unfallflucht 2026 (§ 142 StGB)
Schadenshöhe Strafe (ca.)* Strafe* Punkte Pkt. Führerschein FE-Entzug Einspruch
Unter 600 € (Bagatelle) Geldauflage 0 P. Meist Einstellung Kostenlos prüfen
600 € bis 1.500 € 20 – 40 Tagessätze 2 P. Oft 1-3 Mon. FV Kostenlos prüfen
Über 1.500 € > 40 Tagessätze 3 P. Entzug d. FE Kostenlos prüfen
Personenschaden Geld- / Haftstrafe 3 P. Entzug d. FE Kostenlos prüfen
Sonderregelungen & Probezeit
Situation Konsequenz Bedingung Punkte Pkt. Einspruch
Fahrer in Probezeit A-Verstoß Aufbauseminar fällig + Kostenlos prüfen
Nachmeldung (24h) Strafmilderung mögl. Nur außerh. fließendem Verkehr Kostenlos prüfen
Unbemerkt geblieben Straffreiheit Fehlender Vorsatz (zu beweisen) Kostenlos prüfen

*Die Tagessätze berechnen sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen (1 Tagessatz = 1/30 des Monatsnettos). Die genaue Strafe liegt im Ermessen des Richters.

Führerschein in Gefahr?

Ein Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist) ist weitaus schlimmer als ein Fahrverbot, da Sie den Führerschein nach Ablauf der Frist neu beantragen müssen (oft inkl. MPU). Lassen Sie uns das verhindern.

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Der Irrtum vom Zettel am Scheibenwischer

Ein Zettel reicht niemals aus!

Die häufigste Fehlerquelle nach einem Parkunfall

  • Die Wartepflicht: Wenn Sie ein fremdes Auto beschädigen und der Besitzer nicht anwesend ist, müssen Sie eine angemessene Zeit (je nach Tageszeit/Ort ca. 15 bis 30 Minuten) warten.
  • Zettel ist wertlos: Einen Zettel mit Telefonnummer am Scheibenwischer zu hinterlassen, schützt Sie nicht vor einer Strafanzeige. Der Zettel kann wegwehen oder vom Regen zerstört werden.
  • Die richtige Lösung: Wenn nach der Wartezeit niemand erscheint, müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle informieren und den Unfall melden. Erst dann dürfen Sie den Ort legal verlassen.
Die 24-Stunden-Regel (Tätige Reue): Wenn Sie sich erst nachträglich bei der Polizei melden (innerhalb von 24 Stunden), kann das Gericht die Strafe mildern. Dies gilt jedoch nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. Parkrempler) ohne hohen Sachschaden.

Weitere harte Konsequenzen

Neben dem Strafgericht drohen bei einer Fahrerflucht auch noch Probleme mit der Führerscheinstelle und der eigenen Versicherung.

Regress und Probezeitmaßnahmen

Was neben dem Urteil noch passiert

Probezeit-Maßnahmen

Unfallflucht ist ein schwerwiegender "A-Verstoß". Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und die Behörde ordnet zwingend ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an.

Versicherungs-Regress

Ihre Kfz-Haftpflicht bezahlt zwar den Schaden des Gegners, fordert das Geld aber von Ihnen zurück (bis zu 5.000 € Regress wegen Obliegenheitsverletzung).

Kaskoschutz entfällt

Ihre Vollkaskoversicherung muss den Schaden an Ihrem eigenen Auto nach einer Fahrerflucht in der Regel nicht bezahlen. Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Drohende MPU

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, kann die Führerscheinstelle vor der Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fordern (Idiotentest).

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Fahrerflucht ist ein Vorsatzdelikt. Das bedeutet: Wenn Sie den Unfall nachweislich nicht bemerkt haben (visuell, akustisch oder taktil), können Sie nicht wegen Unfallflucht bestraft werden.

Verteidigungsansätze bei Fahrerflucht

Wie wir das Verfahren angreifen

  • "Ich habe nichts gemerkt": Bei minimalen Schäden (z.B. Kratzer an der Stoßstange) argumentieren wir oft erfolgreich mit der mangelnden Bemerkbarkeit. Das Radio war an, das Fahrzeug ist groß, der Anstoß extrem leicht.
  • Zweifel an der Fahrereigenschaft: Nur weil Ihr Auto den Unfall verursacht hat, heißt das nicht, dass Sie auch gefahren sind. Schweigen Sie! Die Polizei muss beweisen, wer hinter dem Steuer saß.
  • Schadenshöhe drücken: Polizei und Gegner schätzen Schäden oft extrem hoch, um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu provozieren (> 1.500 €). Ich prüfe das Gutachten und versuche, die Summe durch Abzüge (z.B. "Neu-für-Alt") unter die magische Grenze zu drücken.
  • Einstellung erzielen: Bei Ersttätern und geringen Schäden können wir oft eine Einstellung des Verfahrens (z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO) aushandeln. Das bedeutet: Keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Vorstrafe.

So läuft das Strafverfahren ab

  • 1
    Polizei meldet sich
    Sie finden eine Vorladung im Briefkasten oder die Polizei steht unangemeldet vor Ihrer Tür, um das Auto zu besichtigen. Regel 1: Schweigen! Kein Schuldeingeständnis.
  • 2
    Anwalt übernimmt
    Sie beauftragen mich. Ich sage sofort alle Termine bei der Polizei ab und beantrage für Sie die amtliche Ermittlungsakte.
  • 3
    Aktenauswertung & Strategie
    Nach Wochen bis Monaten erhalte ich die Akte. Wir besprechen gemeinsam: Gibt es Zeugen? Ist der Anstoß bemerkbar gewesen? Wer ist gefahren?
  • 4
    Schutzschrift & Ausgang
    Ich verfasse eine schriftliche Einlassung an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, das Verfahren geräuschlos einzustellen. Kommt es dennoch zum Strafbefehl, legen wir Einspruch ein und kämpfen vor Gericht um Ihren Führerschein.

Handeln Sie, bevor es zu spät ist.

Viele Autofahrer reden sich bei der ersten polizeilichen Vernehmung ungewollt um Kopf und Kragen. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

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Quellen: § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)  ·  § 153a StPO  ·  Stand: 13.06.2026