Ihr Verteidiger im Verkehrs- und Strafrecht
Bußgeld, Fahrverbot oder Ermittlungsverfahren? Beantworten Sie wenige Fragen – ich prüfe Ihren Fall persönlich, kostenlos und unverbindlich.
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2008
- Mehrere tausend Verfahren im Verkehrs- und Strafrecht
- Bundesweit, vollständig digital oder in Berlin
Worum geht es in Ihrem Fall?
Andreas Junge
Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · Berlin
„Mein Ziel ist Waffengleichheit: Ich fordere die Akte an, prüfe jedes Detail und entwickle die Verteidigung, die Ihre Fahrerlaubnis und Ihren Ruf schützt.“
Ich verteidige Sie bei Bußgeldverfahren, Verkehrsstraftaten und Vorwürfen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – von Berlin aus für Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Bundesweit habe ich bereits mehrere tausend Verfahren betreut.
- seit 2004
- Rechtsanwalt
- seit 2008
- Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsgebiete
Verkehrsrecht
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Verkehrsstrafsachen.
- Geschwindigkeitsverstoß
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Handy am Steuer
- Unfallflucht
- Alkohol am Steuer
- Drogen am Steuer
- Nötigung im Straßenverkehr
- Illegales Autorennen
Strafrecht
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Ermittlungsverfahren und Strafbefehle.
- Betrug
- Geldwäsche
- Steuerhinterziehung
- Schwarzarbeit
- Insolvenzverschleppung
- Korruption & Bestechung
- Strafbefehl erhalten
Was Mandanten sagen
„Die Beratung war äußerst kompetent, präzise und verständlich. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit sowie die klare und lösungsorientierte Herangehensweise.“
„Herr Rechtsanwalt Junge hat eine zügige Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirkt. Sogar am Wochenende hat er sich meinen Fragen angenommen. Fachlich sehr versiert und zugleich stets empathisch.“
„Das Verfahren wurde eingestellt! Uneingeschränkte Empfehlung – in Bezug auf Ausgang, Geschwindigkeit der Antworten, Betreuung, Professionalität und Freundlichkeit.“
Häufige Fragen
Was kostet die anwaltliche Ersteinschätzung?
Die erste Prüfung Ihres behördlichen Schreibens ist kostenlos und unverbindlich. Ich sage Ihnen transparent, welche Schritte sinnvoll sind und welche Kosten erst bei einer Beauftragung entstehen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Im Verkehrsrecht übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten. Im Strafrecht greift oft der Strafrechtsschutz, sofern Ihnen Fahrlässigkeit und kein Vorsatz vorgeworfen wird. Die Deckungsanfrage übernehme ich kostenlos für Sie.
Vertreten Sie nur in Berlin oder auch bundesweit?
Ich vertrete Mandanten bundesweit. Die Bearbeitung erfolgt meist digital und telefonisch; ein persönlicher Termin in der Kanzlei in Berlin-Charlottenburg ist jederzeit möglich.
Lohnt sich ein Einspruch gegen Blitzer oder Fahrverbot?
Häufig ja. Abgelaufene Eichfristen, Bedienungsfehler oder fehlende Messdaten sind in der Praxis keine Seltenheit. Genau dort setze ich an, um Punkte oder ein Fahrverbot abzuwenden.
Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was jetzt?
Schweigen Sie zur Sache und beachten Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen. Ich lege fristwahrend Einspruch ein, fordere die Ermittlungsakte an und entwickle erst nach Kenntnis der Beweislage eine Strategie.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, aber stimmen Sie der Durchsuchung nicht freiwillig zu. Geben Sie keine Passwörter heraus und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Ihr Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Berlin
Meine Schwerpunkte umfassen das gesamte Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich kenne die Berliner Bußgeldstellen, Behörden und Gerichte und habe über 1.300 Rechtstipps zu Messstellen veröffentlicht.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie vor dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin oder an jedem anderen deutschen Gericht. Gerade bei Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder illegalem Autorennen ist die Kombination aus Verkehrsrecht und Strafrecht entscheidend für Ihr Ergebnis.
- Kanzlei
- Niebuhrstraße 71
10629 Berlin-Charlottenburg - Telefon
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- Erreichbar
- Mo–Fr 9–18 Uhr
Ersteinschätzung auch am Wochenende