Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren)
Punkte in Flensburg, hohe Bußgelder oder ein befristetes Fahrverbot (1-3 Monate) können die persönliche und berufliche Mobilität stark einschränken. Viele Messungen und Bescheide sind jedoch fehlerhaft und lassen sich erfolgreich anfechten.
Zu schnell gefahren
Geblitzt worden? Laser- und Radarmessungen sind fehleranfällig. Wir prüfen die Eichprotokolle und wehren Fahrverbote ab.
Abstandsverstoß
Zu dicht aufgefahren? Ab 80 km/h drohen harte Strafen. Wir prüfen die Videos auf bremsende oder einscherende Vordermänner.
Rotlichtverstoß
Die 1-Sekunden-Regel entscheidet über das Fahrverbot. Ungenaue Messungen an Ampeln bieten hervorragende Angriffsflächen.
Handy am Steuer
Das bloße Aufnehmen des Geräts reicht oft schon für ein Bußgeld. Wir prüfen die Blitzerfotos und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe.
Bußgeldbescheid erhalten?
Sie haben ab Zustellung nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie keine Frist verstreichen.
Verkehrsstrafrecht (Straftaten im Verkehr)
Hier geht es nicht mehr um einfache Verwarnungsgelder. Bei Verkehrsstraftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es drohen einkommensabhängige Geldstrafen, Haftstrafen, der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist) und die zwingende Anordnung einer MPU.
Alkohol am Steuer
Ab 1,1 Promille ist der Führerschein meist komplett weg. Wir prüfen Blutentnahmeprotokolle und verhandeln Sperrfristverkürzungen.
Drogen am Steuer
Cannabis (3,5 ng/ml-Grenze), Kokain oder Amphetamine. Wir schützen Sie vor der Strafjustiz und der Führerscheinstelle (MPU).
Unfallflucht (Fahrerflucht)
Schon ein Parkrempler reicht für eine Strafanzeige nach § 142 StGB. Bei Schäden über 1.500 € droht der Führerscheinentzug.
Nötigung im Straßenverkehr
Beharrliches Drängeln, Ausbremsen oder Blockieren der Fahrbahn. Wir wehren Vorwürfe und falsche Verdächtigungen ab.
Illegales Autorennen
Auch das "Rennen gegen sich selbst" (Flucht vor der Polizei) ist eine Straftat. Es droht die Beschlagnahme Ihres Fahrzeugs.
Warum Sie einen Rechtsanwalt brauchen
Das Verkehrsrecht ist hochgradig formalisiert. Ohne anwaltliche Hilfe sind Sie den Behörden oft schutzlos ausgeliefert, da Sie die zugrundeliegenden Beweise nicht kennen.
Das Recht auf Akteneinsicht
Der wichtigste Schritt der Verteidigung
- Ermittlungsakte anfordern: Als Beschuldigter erhalten Sie selbst keine vollständige Einsicht in Ihre Akte. Nur ein Rechtsanwalt kann die amtliche Ermittlungsakte bei der Behörde anfordern.
- Messprotokolle und Videos: Erst durch die Akteneinsicht sehen wir, ob das Radargerät richtig geeicht war, ob der Beamte geschult war oder wie das Dashcam-Video des Vorwurfs tatsächlich aussieht.
- Schweigerecht wahren: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Ein schnelles "Ich war das nicht" oder "Ich hatte es eilig" im Anhörungsbogen wird oft zum Bumerang. Überlassen Sie die Kommunikation vollständig mir.
So läuft unsere Zusammenarbeit ab
Zeit ist der entscheidende Faktor. Egal in welchem Stadium sich Ihr Verfahren befindet, ein schnelles Eingreifen sichert Ihre Rechte.
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1Kostenlose ErsteinschätzungSie kontaktieren mich telefonisch oder senden mir Ihren Anhörungs- oder Bußgeldbescheid per E-Mail zu. Wir besprechen kurzfristig Ihre Optionen und die Erfolgsaussichten.
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2Behördenkommunikation stoppenNach der Mandatierung übernehme ich den kompletten Schriftverkehr. Ich lege fristwahrend Einspruch ein und melde mich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Ihr Verteidiger. Ab jetzt haben Sie Ruhe.
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3Akteneinsicht und StrategieIch erhalte die Ermittlungsakte. Wir werten gemeinsam die Beweislage (Fotos, Messdaten, Zeugenaussagen) aus und entwickeln die optimale Verteidigungsstrategie.
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4Einstellung, Deal oder ProzessDas Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch. Ist der Verstoß nicht wegzudiskutieren, verhandle ich Strafmilderungen (z.B. Vermeidung von Punkten oder Fahrverboten).
Setzen Sie Ihren Führerschein nicht aufs Spiel.
Kontaktieren Sie mich umgehend nach Erhalt polizeilicher oder behördlicher Post. Ich stehe an Ihrer Seite.