Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Gerade im unternehmerischen Bereich sind die Grenzen zwischen einem betriebswirtschaftlichen Fehler und einer Straftat fließend. Ich verteidige Geschäftsführer, Selbstständige und Privatpersonen in folgenden Kerngebieten:
Betrug (§ 263 StGB)
Vom Eingehungsbetrug bis zum gewerbsmäßigen Betrug. Wir entkräften den Betrugsvorsatz und schützen vor Vorstrafen.
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Leichtfertigkeit als Finanzagent oder bewusster Vorsatz? Wir schützen Sie vor Kontosperrungen und überzogenen Strafen.
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Zu spät Insolvenz angemeldet? Wir wehren die private Geschäftsführerhaftung ab und verhindern das Berufsverbot.
Korruption & Bestechung
Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit. Diskrete Verteidigung für Amtsträger (Beamte) und im geschäftlichen Verkehr.
Schwarzarbeit (§ 266a StGB)
Zoll-Razzia im Betrieb? Strikte Verteidigung bei Vorwürfen der Scheinselbstständigkeit und dem Vorenthalten von Sozialabgaben.
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Steuerfahndung im Haus? Fundierte Rechtsberatung zur strafbefreienden Selbstanzeige und Abwehr von Haftstrafen.
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten?
Gehen Sie nicht zur Polizei. Wer ohne Aktenkenntnis aussagt, liefert den Ermittlern oft erst die fehlenden Beweise für eine Verurteilung. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Die Grundregeln im Strafverfahren
Im Strafrecht ist die Ausgangslage asymmetrisch: Der Staat verfügt über enorme personelle und technische Ressourcen, während der Beschuldigte die Beweise gegen sich oft gar nicht kennt. Nur durch anwaltlichen Beistand wird Waffengleichheit hergestellt.
Ihre Rechte als Beschuldigter
Was Sie selbst tun können und müssen
- Das Schweigerecht (Nemo tenetur): Niemand muss sich selbst belasten. Ihr Schweigen darf vor Gericht niemals zu Ihren Ungunsten gewertet werden. Es ist das stärkste Recht, das Sie besitzen. Nutzen Sie es.
- Das Recht auf Akteneinsicht: Was haben Zeugen gesagt? Was wurde beschlagnahmt? Welche Telefone wurden abgehört? Die amtliche Ermittlungsakte beantwortet diese Fragen. Das volle Einsichtsrecht hat jedoch nur ein zugelassener Rechtsanwalt.
- Das Recht auf einen Verteidiger: Sie haben in jeder Lage des Verfahrens – insbesondere auch während einer laufenden Hausdurchsuchung – das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Bitten Sie Ermittler in diesem Fall, mit der Maßnahme bis zum Eintreffen des Anwalts zu warten.
So läuft unsere Zusammenarbeit ab
Strafverfahren dulden keinen Aufschub. Je früher ich in das Verfahren eingebunden werde, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten auf den weiteren Verlauf.
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1KriseninterventionEgal ob Hausdurchsuchung, Festnahme oder Vorladung: Rufen Sie mich an. Ich übernehme sofort die rechtliche Absicherung, wehre unzulässige Maßnahmen ab und sage Termine bei den Ermittlungsbehörden für Sie ab.
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2Akteneinsicht & AnalyseIch bestelle mich als Ihr Verteidiger bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und fordere die Ermittlungsakte an. Erst wenn alle Beweismittel auf dem Tisch liegen, besprechen wir die Details.
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3Entwicklung der VerteidigungsstrategieMangelnder Vorsatz? Fehler in der Beweiserhebung? Wir arbeiten die rechtlichen und tatsächlichen Schwachstellen der Anklage heraus und verfassen eine maßgeschneiderte Einlassung.
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4Einstellung, Deal oder HauptverhandlungOft kann das Verfahren bereits außergerichtlich beigelegt werden (Einstellung). Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, streite ich im Gerichtssaal kompromisslos für Ihren Freispruch oder ein mildes Urteil.
Riskieren Sie keine Vorstrafe.
Fehler im Ermittlungsverfahren lassen sich später nur sehr schwer korrigieren. Kontaktieren Sie mich umgehend für eine diskrete und taktisch fundierte Vertretung.