Post vom Insolvenzverwalter oder der Polizei?

Insolvenzverwalter sind gesetzlich verpflichtet, Insolvenzverschleppung an die Staatsanwaltschaft zu melden. Äußern Sie sich nicht unüberlegt zu den Gründen der Krise. Ich beantrage sofort Akteneinsicht für Sie.

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Die Vorwürfe: Vorsatz vs. Fahrlässigkeit

Das Strafrecht unterscheidet bei der Insolvenzverschleppung, ob Sie die Zahlungsunfähigkeit bewusst ignoriert haben oder ob Sie die Anzeichen schlichtweg (aus Überforderung) nicht rechtzeitig erkannt haben.

Fahrlässige Verschleppung

Übersehen der Insolvenzreife

Sie haben die Bücher nicht im Blick gehabt oder die Krise unterschätzt. Es droht eine geringere Strafe, jedoch bleibt das Problem der persönlichen Haftung und der Sperre als Geschäftsführer bestehen.

Vorsätzliche Verschleppung

Die Krise wurde bewusst ignoriert

Sie wussten, dass das Unternehmen pleite ist, haben aber trotzdem weitergemacht, neue Waren bestellt und Rechnungen unbezahlt gelassen. Hier drohen hohe Strafen bis hin zur Haft.

Straferwartung Insolvenzverschleppung
Tatbestand Freiheitsstrafe Haft Geldstrafe? Geld? Vorstrafe? Vorstr.? Beratung
Fahrlässige Verschleppung bis zu 1 Jahr Ja Möglich Kostenlos prüfen
Vorsätzliche Verschleppung bis zu 3 Jahre Ja Sehr oft Kostenlos prüfen
(Faktischer) Geschäftsführer Gleicher Strafrahmen Ja Ja Kostenlos prüfen
Haftung & Berufsverbot
Folge Details Detail Dauer Gesetz Beratung
Geschäftsführer-Sperre Verbot der Organschaft 5 Jahre § 6 GmbHG Kostenlos prüfen
Private Innenhaftung Ersatz von Zahlungen Dauerhaft § 15b InsO Kostenlos prüfen
Gewerbeuntersagung Entzug d. Zuverlässigkeit Jahre § 35 GewO Kostenlos prüfen

Die Geschäftsführer-Sperre (§ 6 Abs. 2 GmbHG) tritt bereits bei Verurteilungen wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung ein. Sie dürfen danach 5 Jahre lang keine GmbH oder UG mehr führen.

Vorsicht: Private Haftung droht!

Alle Zahlungen, die Sie nach Eintritt der Insolvenzreife aus dem Firmenvermögen tätigen (außer zwingende Steuern/SV-Beiträge), fordert der Insolvenzverwalter gemäß § 15b InsO von Ihnen persönlich zurück. Das ruiniert viele Existenzen.

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Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Insolvenzgründe und ihre Fristen

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

  • Zahlungsunfähigkeit: Die Gesellschaft kann fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen (in der Regel, wenn die Liquiditätslücke mind. 10 % beträgt). Der Antrag muss "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt gestellt werden.
  • Überschuldung: Das Vermögen des Unternehmens deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr ab und es besteht eine negative Fortführungsprognose. Hier beträgt die maximale Frist 6 Wochen.
  • Faktischer Geschäftsführer: Auch wer nicht formell im Handelsregister eingetragen ist, aber faktisch die Fäden zieht und das Unternehmen steuert ("Strohmann-Konstruktionen"), haftet und macht sich strafbar.
Die oft genannten 3 oder 6 Wochen sind eine Höchstfrist, die nur ausgeschöpft werden darf, wenn noch ernsthafte Sanierungschancen oder Kreditverhandlungen laufen. Ansonsten muss der Antrag sofort gestellt werden!

Der strafrechtliche Dominoeffekt

Die Insolvenzverschleppung kommt vor Gericht fast nie allein. Die Begleitdelikte in der Krise wiegen oft schwerer als die eigentliche Verspätung des Antrags.

Kriminalität in der Krise

Welche Strafverfahren noch folgen

Vorenthalten v. Arbeitsentgelt

Wer Löhne zahlt, aber die Krankenkassenbeiträge nicht mehr abführt, begeht sofort eine Straftat nach § 266a StGB (Sozialbetrug).

Eingehungsbetrug

Bestellen Sie noch Waren (§ 263 StGB), obwohl Sie wissen, dass Sie diese nicht mehr bezahlen können, ist das Betrug.

Bankrott & Gläubigerbegünstig.

Das Beiseiteschaffen von Firmenvermögen vor der Insolvenz oder das gezielte Bezahlen von "Lieblingsgläubigern" ist strafbar (§§ 283, 283c StGB).

Steuerhinterziehung

Wird in der Krise die Lohnsteuer nicht abgeführt, leitet das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren (§ 370 AO) ein.

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Staatsanwälte und Insolvenzverwalter setzen den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit rückwirkend oft viel zu früh an, um die Haftungsmasse zu maximieren. Genau hier liegt unsere Verteidigungslinie.

Verteidigungsansätze bei Insolvenzverschleppung

Wie ich Ihre Akte und BWA angreife

  • Gutachterlicher Gegenbeweis: Wir widerlegen das vom Insolvenzverwalter oder der Staatsanwaltschaft erstellte Liquiditätsgutachten. Oft wurden Zahlungsaufschübe, Stundungsvereinbarungen oder stille Reserven nicht korrekt berücksichtigt.
  • Positive Fortführungsprognose: Gab es im fraglichen Zeitraum noch realistische Sanierungskonzepte, Investorengespräche oder verbindliche Kreditzusagen? Wenn ja, entfällt der Vorwurf der Überschuldung.
  • Vorsatz entkräften: Wer als Geschäftsführer von seiner Buchhaltung oder externen Beratern mangelhafte (falsch-positive) Zahlen geliefert bekommt, handelt nicht zwingend vorsätzlich.
  • Die "Sperre" verhindern: Bei einer Einstellung des Verfahrens (z.B. nach § 153a StPO gegen Geldauflage) gilt man nicht als verurteilt. Die für Ihre Karriere tödliche 5-jährige Geschäftsführer-Sperre tritt somit nicht ein!

So läuft die Verteidigung ab

  • 1
    Ermittlungsverfahren beginnt
    Das Insolvenzgericht übergibt die Akte standardmäßig der Staatsanwaltschaft (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen). Sie erhalten eine Vorladung. Schweigen Sie unbedingt!
  • 2
    Mandatierung & Akteneinsicht
    Ich bestelle mich als Ihr Verteidiger und blocke alle Vernehmungen ab. Wir fordern die Ermittlungsakte sowie die Insolvenzakte und die Gutachten des Verwalters an.
  • 3
    Betriebswirtschaftliche Auswertung
    Oft ziehen wir in dieser Phase einen eigenen Sachverständigen hinzu, um das exakte Datum der Zahlungsunfähigkeit neu (und später) zu berechnen.
  • 4
    Verteidigungsschrift & Deal
    Ich verfasse eine fundierte Schutzschrift. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens (zur Rettung Ihrer GmbH-Fähigkeit) oder die deutliche Reduzierung der zivilrechtlichen Haftungsansprüche des Verwalters.

Handeln Sie präventiv.

Wenn Ihr Unternehmen in der Krise steckt oder das Verfahren bereits rollt: Warten Sie nicht auf die Anklageschrift. Kontaktieren Sie mich für eine erste Risikoanalyse.

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Quellen: § 15a InsO (Antragspflicht bei juristischen Personen)  ·  § 6 GmbHG (Geschäftsführer)  ·  Stand: 2026