Bescheid erhalten? Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Viele Rotlichtmessungen sind angreifbar – durch fehlerhafte Kalibrierung, Zuordnungsprobleme oder Formfehler im Bescheid. Ich prüfe für Sie, ob Messfehler vorliegen oder Messsdaten falsch übermittelt wurden.

Einspruch kostenlos prüfen

Bußgelder im Überblick: zwei Varianten

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwei Stufen des Rotlichtverstoßes. Die Grenze liegt bei einer Sekunde Rotphase.

Einfacher Rotlichtverstoß

Ampel unter 1 Sekunde rot

Die Ampel zeigte zum Zeitpunkt der Überfahrt weniger als eine Sekunde Rot. Geringere Strafe, kein automatisches Fahrverbot.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Ampel 1 Sekunde oder länger rot

Die Ampel zeigte bereits mindestens eine Sekunde Rot. Deutlich höhere Strafe, in der Regel Fahrverbot von einem Monat.

Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek.)
Fahrzeugtyp Bußgeld* BG* Punkte Pkt. Fahrverbot FV Beratung
PKW / Motorrad 90 € 1 P. Kostenlos prüfen
PKW mit Gefährdung 240 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
PKW mit Sachschaden 240 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
LKW / Bus 90 € 1 P. Kostenlos prüfen
LKW mit Gefährdung 240 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß (≥ 1 Sek.)
Fahrzeugtyp Bußgeld* BG* Punkte Pkt. Fahrverbot FV Beratung
PKW / Motorrad 200 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
PKW mit Gefährdung 320 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
PKW mit Sachschaden 320 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
LKW / Bus 200 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen
LKW mit Gefährdung 320 € 2 P. 1 Mon. Kostenlos prüfen

Alle Beträge sind Regelbußgelder ohne Verfahrensgebühren. Bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten kann ein erhöhtes Bußgeld festgesetzt werden.

Fahrverbot droht – Berufsfahrer oder Berufspendler?

Ein Fahrverbot kann existenzbedrohend sein. In vielen Fällen lässt es sich abwenden oder in eine erhöhte Geldbuße umwandeln.

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Der entscheidende Unterschied: die 1-Sekunden-Grenze

Wie wird die Rotdauer gemessen?

Und warum ist sie angreifbar

  • Messtechnik: Die Rotdauer wird durch das Ampelüberwachungssystem automatisch erfasst und im Messdatensatz gespeichert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Vorderachse die Haltelinie überfährt.
  • Grenzbereich: Liegt die gemessene Rotdauer knapp über einer Sekunde – etwa bei 1,0 oder 1,1 Sekunden – ist die Einstufung als qualifizierter Verstoß oft angreifbar. Systemtoleranzen und Kalibrierungsfehler spielen hier eine Rolle.
  • Dokumentationspflicht: Bei mobilen Ampelüberwachungsanlagen ist die Dokumentationspflicht besonders streng: Aufstellprotokoll, Schulungsnachweis des Beamten und Geräteeichung müssen lückenlos vorliegen.
Liegt Ihre gemessene Rotdauer im Grenzbereich um die 1-Sekunde, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Eine Herabstufung auf einen einfachen Verstoß erspart Ihnen das Fahrverbot.

Wann wird aus dem Bußgeld ein Strafverfahren?

Ein Rotlichtverstoß ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Unter bestimmten Umständen kann daraus jedoch ein strafrechtliches Verfahren werden – mit deutlich gravierenderen Folgen.

Strafrecht ab Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

§ 315b, § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorsätzliches Überfahren

Wer die rote Ampel bewusst ignoriert, riskiert eine Strafanzeige wegen Nötigung oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Unfall mit Personenschaden

Entsteht durch den Rotlichtverstoß ein Unfall mit Verletzten, droht zusätzlich eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB).

Wiederholter Verstoß

Mehrfache Rotlichtverstöße innerhalb kurzer Zeit können als grobe Fahrlässigkeit oder gar Rücksichtslosigkeit gewertet werden.

Fahrerlaubnisentzug

Im Strafverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen – anders als beim Fahrverbot im Bußgeldverfahren droht hier keine zeitliche Begrenzung.

Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, sollten Sie keine Aussage machen und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Strafverfahren eingeleitet?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berate ich Sie sofort – auch kurzfristig vor Anhörungsterminen.

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Wann lohnt ein Einspruch?

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, die Messung angreifbar erscheint oder die Folgen des Fahrverbots unverhältnismäßig hart sind.

Häufige Ansatzpunkte bei Rotlichtverstößen

Was ich in Ihrer Akte prüfe

  • Rotdauer im Grenzbereich: Liegt die Rotdauer knapp über einer Sekunde, prüfe ich Systemtoleranz und Kalibrierungsdaten des Messgeräts.
  • Fahrerfoto nicht eindeutig: Ist das Foto unscharf, überbelichtet oder zeigt es mehrere Personen im Fahrzeug, ist die Zuordnung angreifbar.
  • Aufstellprotokoll fehlt oder lückenhaft: Bei mobilen Anlagen muss der genaue Aufstellort und -zeitpunkt dokumentiert sein.
  • Schulungsnachweis des Beamten: Das eingesetzte Personal muss für das konkrete Gerät zertifiziert sein. Fehlt der Nachweis in der Akte, ist die Messung oft nicht verwertbar.
  • Formfehler im Bescheid: Falsche Tatzeit, fehlende Tatörtlichkeit oder fehlerhafte Fahrzeugdaten können zur Aufhebung des Bescheids führen.
  • Härteklausel / Fahrverbot: Bei beruflicher oder familiärer Unzumutbarkeit des Fahrverbots lässt sich in vielen Fällen eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße erreichen.

So läuft ein Einspruch ab

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Die Frist ist eine Ausschlussfrist – danach wird der Bescheid rechtskräftig.

  • 1
    Bescheid prüfen lassen
    Sie kontaktieren mich – ich prüfe den Bescheid, die Messung und die Aktenlage kostenlos und unverbindlich.
  • 2
    Einspruch einlegen
    Ich lege fristgerecht Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde.
  • 3
    Messdaten und Akte auswerten
    Nach Erhalt der Akte prüfe ich Rohmessdaten, Eichschein, Schulungsnachweise und alle Verfahrensdokumente auf Fehler.
  • 4
    Einstellung oder Verhandlung
    Je nach Aktenlage wird der Bescheid eingestellt, reduziert oder vor dem Amtsgericht verhandelt. Ich begleite Sie in jedem Schritt.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – handeln Sie jetzt.

Je früher ich den Bescheid in Händen halte, desto besser. Kontaktieren Sie mich noch heute.

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Quellen: KBA.de – Bußgeldkatalog  ·  § 315c StGB  ·  Stand: Bußgeldkatalog 2026